Zurück

Neues Gesetz hebt Effizienz dezentraler Infrarotheizungen hervor – GEG tritt am 01.11. in Kraft

1. August 2020
GEG ab 01.11.2020 und Hallenbeheizung - Überschriftbild Halle im Hintergrund, im Vordergrund Schrift und KÜBLER-Logo
Ludwigshafen, August 2020 | Dezentrale Infrarot-Strahlungsheizungen sind die Technologie der Wahl in hohen Gebäuden mit Deckenhöhen über 4 Meter. Hier sind sie funktional alternativen Heizsystemen oft überlegen. Ihre Effizienz ist so hoch, dass sie die Klimaschutzanforderungen auch ohne Einbindung erneuerbarer Energien seit Jahren übererfüllen können. Auch in puncto Investitionskosten bieten sie deutliche Vorteile, wie Studien belegen. Mit Inkrafttreten des GEG finden Hocheffizienz-Technologien wie dezentrale Infrarotheizungen endlich Eingang in die Gesetzgebung.

Das Gebäudeenergiegesetz (kurz: GEG) wird die energetischen Anforderungen und den Einsatz von erneuerbaren Energien zur Wärme- und Kälteversorgung regeln. Sowohl im Neubaubereich als auch bei Bestandsgebäuden. Es ersetzt die bisherigen Regelungen EnEV, EEWärmeG sowie EEG. Wenn das GEG am 1.11.2020 in Kraft treten wird, gehören diese Gesetze der Vergangenheit an.

„Und das ist gut so“, sagt Thomas Kübler, geschäftsführender Gesellschafter der KÜBLER GmbH. 11 Jahre – von 2008/2009 bis heute – hätte es gedauert, die handwerklichen Fehler in der Gesetzgebung in puncto Technologieoffenheit zu korrigieren, so KÜBLER. Die damaligen Macher von EnEV, EEWärmeG und EEG haben ihren Fokus auf Substitution durch erneuerbare Energien gelegt und damit auf hydraulische Systeme, die hier deutlich weniger effizient und geeignet sind. Das Thema Energieeffizienz als zweite zentrale Säule der Energiewende wurde schlicht übersehen. „Man hat alleine schon versäumt, Nichtwohngebäude differenziert zu betrachten. Hallengebäude unterliegen aufgrund ihrer Deckenhöhen physikalisch und damit heiztechnisch völlig anderen Anforderungen als z. B. Kindergärten“, erklärt KÜBLER. Diese Differenzierung wurde mit den Neufassungen von EnEV und EEWärmeG zwar ergänzt, dennoch hat es bis 2020 gedauert, die Gesetzgebung für Hocheffizienztechnologien wie dezentrale Infrarotheizungen zu öffnen.

„Dies ist für Bauherren gerade im Bereich Neubau eine wirklich gute Nachricht. Endlich berücksichtigt das GEG energieeffiziente Technologien, die mehr leisten und gleichzeitig wirtschaftlicher sind,“

so Thomas Kübler. Mit dem neuen Gesetz können jetzt auch Heiztechnologien problemlos eingesetzt werden, die nicht nur in puncto Energieeffizienz sondern auch im Anwendungskomfort deutlich überlegen sind. Hinzu kommt ein weiterer begrüßenswerter Effekt: „Betreibern von Hallengebäuden stehen gesamtwirtschaftlich jetzt viel mehr Gestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung, Energieeffizienz in ihren Unternehmen zu realisieren. Und dies zudem bei deutlich geringeren Investitionskosten.“

Seit Jahren kämpfen betroffene Unternehmen und Verbände für die Neufassung des EEWärmeG. Ein einheitliches, aufeinander abgestimmtes Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Neubauten, an Bestandsgebäude und an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung wurde gefordert. Das Regelwerk sollte die verschiedenen Gesetze zur Gebäudeenergieeffizienz und Wärmenutzung zusammenführen und die bislang hochkomplexe und schwer durchschaubare Landschaft des Energiesparrechts für Bauherren und Planer deutlich vereinfachen. Seit 2017 liegen Entwürfe über dieses Gesetz vor. Nach endlosen Verschiebungen über Legislaturperioden hinweg wurde das GEG am 18. Juni auf Basis der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie im Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD angenommen. Am 3. Juli hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt vom 13. August steht jetzt fest: das GEG tritt am 1. November 2020 in Kraft.

„Jetzt haben wir endlich eine technologieoffene Regelung,die hocheffiziente und für auf die spezifischen Anforderungen der Großraumbeheizung zugeschnittene Systeme nicht länger ausgrenzt, nur weil die Gestalter handwerklich undifferenziert gearbeitet haben,“ so KÜBLER. Der Leitsatz „Efficiency first“ gewinnt endlich an Bedeutung. Konkret bedeutet dies: Mit Inkrafttreten des GEG werden Hallengebäude bzw. -zonen mit mehr als 4 Metern Raumhöhe, die mit dezentralen Technologien wie Infrarot-Strahlungsheizungen beheizt werden, von der Nutzungspflicht erneuerbarer Energien ausgenommen.

Alles, was Sie über energiesparende Hallenheizungen in der Praxis wissen sollten
Energiesparen ist ein großes Thema – branchenübergreifend. Wenn Sie Schluss mit ineffizienten Heizungsanlagen machen wollen, ist unser Ratgeber genau richtig für Sie!
Kostenlosen Ratgeber anfordern
Das könnte Sie auch interessieren
  • Gruppe von Geschäftsleuten im Foyer.
    Ludwigshafen, August 2022 – Wichtiger Besuch bei KÜBLER in Ludwigshafen: die rheinland-pfälzischen Landtagsabgeordneten der Bündnis90/Grünen Dr. Bernhard Braun (Vorsitzender der Landtagsfraktion), Fabian Ehmann (Sprecher für Wirtschaft & Gründungen, Europa & eine Welt, Jugend- und Waldpolitik) sowie Hanna Thiele (persönliche Mitarbeiterin) trafen sich beim Ludwigshafener Hallenheizungsspezialisten und Hidden Champion in der Pfalz. Es ging um die aktuell hoch brisanten Themen Energiewende, Energieeffi-zienz, Gesetzgebung und um die Fragen: „Was unterscheidet Hallen von Wohngebäuden, Büros oder Kitas? Und warum braucht es hier besondere Technologien zur effizienten und CO2-armen Beheizung?“
  • Seit heute ist es klar: die Weltneuheit von KÜBLER gewinnt ihre dritte Auszeichnung! Nach dem Technologiepreis SUCCESS 2022 und dem Innovationspreis Rheinland-Pfalz 2023 wird die innovative Multi-Energie-IR-Heizung FUTURA für die klimafreundliche und gleichzeitig wirtschaftliche Beheizung von Hallengebäuden nun in der Kategorie „Winner“ beim German Innovation Award 2023 gewürdigt.
  • eepos zählt mit rund 90 Mitarbeitern zu den Industry Leadern im Bereich der ergonomischen Arbeitsplatzausrüstung und unterhält Niederlassungen auf fünf Kontinenten. Kern des eepos-Portfolios bilden leichtlaufende Aluminium-Kransysteme im Baukastenprinzip. In der Automobilindustrie und im Maschinenbau mittlerweile Quasi-Standard für innovative Hebelösungen im Bereich bis zwei Tonnen. Mit einer neuen hocheffizienten Infrarot-Hallenheizungsanlage von KÜBLER markiert eepos am […]
  • Ludwigshafen, 19.06.2020 | Das Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG, wird seit langem heiß ersehnt. Das einheitliche, aufeinander abgestimmte Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Neubauten, an Bestandsgebäude und an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden soll verschiedene Gesetze zur Gebäudeenergieeffizienz und Wärmenutzung zusammenführen. Und damit die bislang hochkomplexe und schwer durchschaubare Landschaft des Energiesparrechts für Bauherren und Planer deutlich vereinfachen. Seit 2017 liegen Entwürfe über das Gesetz vor. Nach endlosen Verschiebungen über Legislaturperioden hinweg wurde das GEG gestern im Bundestag verbschiedet.
KÜBLER Hallenheizungen
Lassen Sie uns gemeinsam den nächsten Schritt gehen
Jede Halle ist anders. Bei mehr als 30 Jahren Firmengeschichte gibt es kaum eine Anforderung, die uns fremd ist. Gemeinsam mit unseren Kunden haben wir die passenden Lösungen umgesetzt. Wenn Sie bereit sind, wirtschaftlich erprobte Heizkonzepte für Ihre Halle umzusetzen, dann sind Sie bei uns richtig.
Jetzt Beratungstermin vereinbaren
Jetzt Ratgeber anfordern