Ny lov understreker effektiviteten til desentraliserte infrarøde varmesystemer - GEG trer i kraft 01.11.
![GEG fra 01.11.2020 og halloppvarming - overskriftsbilde hall i bakgrunnen, i forgrunnen bokstaver og KÜBLER-logo](https://www.kuebler-hallenheizungen.de/wp-content/uploads/2021/03/pm_kuebler_geg_bildmaterial_2020-kompr.jpg)
Das Gebäudeenergiegesetz (kurz: GEG) wird die energetischen Anforderungen und den Einsatz von erneuerbaren Energien zur Wärme- und Kälteversorgung regeln. Sowohl im Neubaubereich als auch bei Bestandsgebäuden. Es ersetzt die bisherigen Regelungen EnEV, EEWärmeG sowie EEG. Wenn das GEG am 1.11.2020 in Kraft treten wird, gehören diese Gesetze der Vergangenheit an.
„Und das ist gut so“, sagt Thomas Kübler, geschäftsführender Gesellschafter der KÜBLER GmbH. 11 Jahre – von 2008/2009 bis heute – hätte es gedauert, die handwerklichen Fehler in der Gesetzgebung in puncto Technologieoffenheit zu korrigieren, so KÜBLER. Die damaligen Macher von EnEV, EEWärmeG und EEG haben ihren Fokus auf Substitution durch erneuerbare Energien gelegt und damit auf hydraulische Systeme, die hier deutlich weniger effizient und geeignet sind. Das Thema Energieeffizienz als zweite zentrale Säule der Energiewende wurde schlicht übersehen. „Man hat alleine schon versäumt, Nichtwohngebäude differenziert zu betrachten. Hallengebäude unterliegen aufgrund ihrer Deckenhöhen physikalisch und damit heiztechnisch völlig anderen Anforderungen als z. B. Kindergärten“, erklärt KÜBLER. Diese Differenzierung wurde mit den Neufassungen von EnEV und EEWärmeG zwar ergänzt, dennoch hat es bis 2020 gedauert, die Gesetzgebung für Hocheffizienztechnologien wie dezentrale Infrarotheizungen zu öffnen.
„Dies ist für Bauherren gerade im Bereich Neubau eine wirklich gute Nachricht. Endlich berücksichtigt das GEG energieeffiziente Technologien, die mehr leisten und gleichzeitig wirtschaftlicher sind,“
so Thomas Kübler. Mit dem neuen Gesetz können jetzt auch Heiztechnologien problemlos eingesetzt werden, die nicht nur in puncto Energieeffizienz sondern auch im Anwendungskomfort deutlich überlegen sind. Hinzu kommt ein weiterer begrüßenswerter Effekt: „Betreibern von Hallengebäuden stehen gesamtwirtschaftlich jetzt viel mehr Gestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung, Energieeffizienz in ihren Unternehmen zu realisieren. Und dies zudem bei deutlich geringeren Investitionskosten.“
Seit Jahren kämpfen betroffene Unternehmen und Verbände für die Neufassung des EEWärmeG. Ein einheitliches, aufeinander abgestimmtes Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Neubauten, an Bestandsgebäude und an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung wurde gefordert. Das Regelwerk sollte die verschiedenen Gesetze zur Gebäudeenergieeffizienz und Wärmenutzung zusammenführen und die bislang hochkomplexe und schwer durchschaubare Landschaft des Energiesparrechts für Bauherren und Planer deutlich vereinfachen. Seit 2017 liegen Entwürfe über dieses Gesetz vor. Nach endlosen Verschiebungen über Legislaturperioden hinweg wurde das GEG am 18. Juni auf Basis der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie im Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD angenommen. Am 3. Juli hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt vom 13. August steht jetzt fest: das GEG tritt am 1. November 2020 in Kraft.
„Jetzt haben wir endlich eine technologieoffene Regelung,die hocheffiziente und für auf die spezifischen Anforderungen der Großraumbeheizung zugeschnittene Systeme nicht länger ausgrenzt, nur weil die Gestalter handwerklich undifferenziert gearbeitet haben,“ so KÜBLER. Der Leitsatz „Efficiency first“ gewinnt endlich an Bedeutung. Konkret bedeutet dies: Mit Inkrafttreten des GEG werden Hallengebäude bzw. -zonen mit mehr als 4 Metern Raumhöhe, die mit dezentralen Technologien wie Infrarot-Strahlungsheizungen beheizt werden, von der Nutzungspflicht erneuerbarer Energien ausgenommen.
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"Sammen oppnår vi mer! Energy services as enablers of the energy turnaround" - dette er mottoet som overbeviste juryen for Energy Efficiency Award da de nominerte det felles storskalaprosjektet på Eickhoffs bedriftsanlegg i Bochum til den ettertraktede prisen fra det tyske energibyrået dena.
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WÄRME 4.0 - Energibesparende halloppvarming har fått et nytt ansikt.
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Hvordan kan oppvarmingsutfordringene i hallbygninger håndteres i energiomstillingen? Svaret på dette spørsmålet inspirerte mange messebesøkende og ga håp om en pragmatisk, teknologisk fornuftig og samtidig svært økonomisk løsning på 65%-EE-spørsmålet. I hall 12.1 B19 presenterte innovasjonslederen for høyeffektive infrarøde varmeovner tre banebrytende verdensnyheter: FUTURA, FUTURA cool og MAXIMA E-Hybrid.
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Det gamle varmesystemet i hallen bruker for mye energi, slipper ut for mye CO2 og blir stadig mer upålitelig. Gode grunner til endelig å ta fatt på moderniseringen av varmeanlegget og erstatte det gamle med et moderne, energieffektivt system. Men utgiftene virker høye, og man vegrer seg ofte for å gjøre det. I dag finnes det imidlertid alternative løsninger som også kan være svært interessante økonomisk.