Und was sagt die Gesetzgebung dazu?
- Das einheitliche Anforderungsniveau für Primärenergiebedarf und Ausführung der Gebäudehülle bei neu errichtenden Gebäuden entspricht dem aktuell gültigen EnEV-Standard vom 01.01.2016. Dies bedeutet: der Gesamt-Primärenergiebedarf darf 75 % des Referenzgebäudes nicht überschreiten. Dezentrale Systeme wie die hocheffizienten Gas-Dunkelstrahler von KÜBLER leisten hier bereits einen hohen Beitrag
- Dezentral beheizte Hallen(zonen) mit Raumhöhe > 4 m werden von der Nutzungspflicht erneuerbarer Energien zur Deckung des Wärme- und Kälteeigenbedarfs ausgenommen.
Damit ist an der richtigen Stelle im Gesetz berücksichtigt, dass Hallengebäude aufgrund ihrer spezifischen gebäudephysikalischen Besonderheiten eigene Anforderungen bezüglich ihrer Beheizung haben, denen mit dezentralen Heizungslösungen am besten Rechnung getragen werden kann. Denn für Hallengebäude gilt der Leitsatz „Effizienz vor Substitution“.
Trotz der klaren Gesetzeslage gibt es immer wieder Unsicherheiten und Fragen. Wo Sie die Antworten darauf finden? Wir haben verschiedene Informationsquellen für Sie analysiert und in einem übersichtlichen Leitfaden zusammengefasst. Kurz und bündig.
Hier ein kleiner Auszug:
Zwei Aspekte sind wesentlich:
1. Das ab Inkrafttreten des GEG gültige einheitliche Anforderungsniveau für Primärenergiebedarf und Ausführung der Gebäudehülle bei neu zu errichtenden Gebäuden entspricht dem aktuell gültigen EnEV-Standard vom 01.01.2016. Dies bedeutet: der Gesamt-Primär-energiebedarf darf 75 % des Referenzgebäudes nicht überschreiten. Dezentrale Systeme wie die hocheffizienten Gas- Dunkelstrahler von KÜBLER leisten hier bereits einen hohen Beitrag.
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