Die CO2-Steuer: Was bedeutet sie für Ihr Unternehmen?
CO2 hat auch in Deutschland einen Preis
Zum Schutz unserer Lebensgrundlagen hat die Weltgemeinschaft auf der UN-Klimaschutzkonferenz 2015 im Übereinkommen von Paris beschlossen, die globale Erwärmung auf deutlich unter 2 °C, möglichst auf 1,5 °C, zu beschränken. Dazu müssen wir ab 2050 treibhausgasneutral sein. Seitdem wurden mehr und mehr Maßnahmen entwickelt, um dieses Ziel zu erreichen – sowohl international als auch auf europäischer und nationaler Ebene. Die Europäische Union will die Treibhausgas-Emissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent senken (Vergleichsjahr ist 1990). Mit dem sogenannten EU ETS (European Union Emissions Trading System) gibt es einen Emissionshandel für fast die gesamte Energiewirtschaft. Das Ziel: die klimaschädlichen Gase zu reduzieren, indem als Anreiz dafür eine begrenzte Zahl an Emissionsrechten ausgegeben und frei auf dem Markt gehandelt werden. Außerhalb des europäischen Emissionshandels fehlte jedoch bisher ein solcher Anreiz. Im nationalen Klimaschutzprogramm 2030 wurden von der Bundesregierung daher neben Förderprogrammen und ordnungsrechtlichen Maßnahmen auch preisliche Anreize verabschiedet.
Besondere Bedeutung kommt den Sektoren Verkehr und Wärme zu, denn hier werden rund ein Drittel der klimaschädlichen Emissionen verursacht. Um 80 % sollte der CO2-Ausstoß alleine im Wärmesegment bis 2050 sinken. Der Weg dahin wurde mit Inkrafttreten des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) Ende 2019 geebnet. Basierend darauf hat der Ausstoß von Treibhausgasen nun auch in Deutschland einen Preis. Seit 2021 setzt Deutschland mit dem nationalen Emissionshandel (nEHS) auf ein eigenes, zusätzliches Instrument zur Reduzierung der CO2-Emissionen, bekannt als CO2-Steuer. Der Bund setzt damit klare Ziele:
- Die Mindestziele der EU-Klimaschutzverordnung erreichen
- Die nationalen Klimaschutzziele erfüllen, v. a. Treibhausgasneutralität in Deutschland bis 2045
- Die Energieeffizienz verbessern
Wie funktioniert die CO2-Steuer?
Die CO2-Steuer bezieht sich auf die Sektoren Verkehr und Gebäudewärme. Sie legt fest, dass die Verbrennung fossiler Brennstoffe wie Heizöl, Flüssiggas, Erdgas, Kohle, Benzin und Diesel durch einen festen, schrittweise steigenden Preis „besteuert“ werden. Das soll Anreize schaffen, weniger Energie zu verbrauchen und auf umweltfreundlichere Alternativen umzusteigen.
Wie funktioniert die CO2-Steuer nun aber? Unternehmen, die diese Brennstoffe in den Verkehr bringen, müssen sich mit Zertifikaten sogenannte „Emissionsrechte“ erwerben. Diese Zertifikate basieren auf einer zuvor festgelegten Grenzmenge an Emissionen; ihre Anzahl wird von Jahr zu Jahr reduziert. Wer diese Zertifikate erwirbt, unterscheidet sich je nach Brennstoff. Beim Erdgas sind dies z. B. die Stadtwerke als diejenigen, welche die Endverbraucher beliefern. Zertifikate für Mineralöl-Produkte müssen überwiegend von Produzenten (z. B. Raffinerien) und Händlern erworben werden. Die Kosten für diese Emissionsrechte werden auf die Endverbraucher, d. h. Privatkunden und Unternehmen umgelegt, mit dem Ergebnis, dass die Preise für Heizmittel und Kraftstoffe von 2021 an steigen.
Was kommt mit der CO2-Steuer an Zusatzkosten auf Sie zu?
Damit sich Wirtschaft und Verbraucher schrittweise auf das neue System einstellen können, gelten für die CO2-Steuer zunächst Festpreise. Sie starteten 2021 bei 25 Euro pro Tonne CO2 und steigen bis 2025 schrittweise an. Ab 2026 sah die Regelung vor, dass sich die Kosten der CO2-Steuer marktabhängig zunächst in einem Preiskorridor zwischen 55 Euro (Minimum) und 65 Euro (Maximum) pro Tonne CO2 entwickeln und ab 2027 in eine freie Handelsphase übergehen. 2025 will man auf politischer Ebene über die weitere Preisbildung entscheiden. Die Kosten für fossile Brennstoffe werden sich also schrittweise erhöhen. Die wegen der Energiekrise steigenden Preise als Folge des russischen Angriffs auf die Ukraine wurde die jährliche Erhöhung 2023 ausgesetzt. Dafür packt die Bundesregierung infolge der Haushaltskrise ab 2024 einen ordentlichen Schluck drauf: auf 45 Euro soll die CO2-Steuer laut Regierungsklage von 13. Dezember steigen.
Quelle: Regierungserklärung vom 13. Dezember 2023
Was bedeutet die CO2-Steuer nun konkret und was sollten Sie tun?
In erster Linie bedeutet die CO2-Steuer zweierlei:
- Heizen und Mobilität werden teurer.
- Energieträger, Energienutzung und Technologien müssen neu beurteilt und deutlich effizienter gestaltet werden, um die steigenden Kosten abzufangen.
Nach dem Motto „Die sauberste und günstigste Energie ist die, die gar nicht erst verbraucht wird“ setzt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie u. a. mit seiner Kampagne Deutschland macht’s effizient auf Ressourcenschonung. Dabei gilt der Grundsatz „Effizienz vor Substitution“. Wenn Sie beispielsweise aktuell bereits moderne, dezentrale Effizienz-Technologien zum Heizen nutzen, die zwar mit fossilen Brennstoffen, aber dafür sehr energiesparend arbeiten, besteht weniger Handlungsbedarf. Ab einer Höhe von über vier Metern gelten übrigens beim Heizen mit dezentralen Technologien in Hallengebäuden laut GEG24 weitreichende Ausnahmeregelungen und flexible Fristen.
Energieeffizienz ist nicht nur aus ökologischer Sicht eine Notwendigkeit, sondern zunehmend auch ökonomisch von Bedeutung. Deshalb sollten Sie natürlich langfristig nicht zögern, Ihre Heizung zu modernisieren bzw. auf alternative Energiequellen umzusteigen. Das kann auch zukünftig Erdgas sein – denn: Durch die kommende Zuspeisung von Wasserstoff (Power-to-Gas) und die Möglichkeit, Erdgas synthetisch herzustellen, wird dieser Energieträger zunehmend grüner und regenerativer. Lesen Sie dazu am besten unseren weiterführenden Beitrag zu Zukunftstechnologien für die Heizungsmodernisierung!
Welche Möglichkeiten hat die Wirtschaft, trotz CO2-Steuer Kosten zu sparen?
Das Gute am BEHG und der neuen CO2-Steuer: die Politik setzt damit echte Anreize, um Unternehmen und Verbrauchern mehr Energieeffizienz, den Einsatz klimafreundlicher Energieträger und die Entwicklung innovativer Produkte schmackhaft zu machen. Zudem besteht mit der festgelegten Preisregelung bis 2026 Planungssicherheit und ein ausreichend großes Zeitfenster, um zu reagieren. Als Unternehmen oder Verbraucher entscheiden Sie also selbst: Ist es für Sie sinnvoller, die CO2-Besteuerung zu bezahlen oder der Kostensteigerung durch passende Maßnahmen entgegenzuwirken? Unser Tipp: versuchen Sie, Ihre Ziele mit möglichst wenig Energie zu erreichen und prüfen Sie langfristig den Einsatz regenerativer Energien. So profitieren beide Seiten: das Klima und Ihr Unternehmen. Im Folgenden nennen wir Ihnen Beispiele, wie Sie die Energieeffizienz erhöhen können:
- Erhöhte Wärmedämmung
- Der Einsatz energieeffizienter Technologien
- Die Nutzung von Wärmerückgewinnung und Restwärme
- Der Einsatz intelligenter Steuerungstechnik
- Die Umstellung auf Energieträger mit niedrigeren Emissionswerten (z. B. Erdgas statt Heizöl)
- Die Einbindung von Solarthermie und anderen regenerativen Energien
Wie lassen sich die steigenden Kosten umgehen?
- § 11 des BEHG sichert Unternehmen per Härtefallregelung einen finanziellen Ausgleich zu, wenn diese unzumutbar stark von den steigenden Preisen betroffen sind. Voraussetzungen sind:
- Die Brennstoffkosten machen mehr als 20 % der Gesamtkosten des Betriebs aus.
- Zusatzkosten, die mit der Einführung des BEHG auf das Unternehmen zukommen, würden 20 % der Bruttowertschöpfung übersteigen.
Darüber hinaus sollen Doppelbelastungen infolge des Einsatzes von Brennstoffen in einer dem EU-Emissionshandel unterliegenden Anlage möglichst vermieden werden.
Geplant ist zudem, diejenigen Unternehmen zu entlasten, die auf dem internationalen Markt durch die CO2-Besteuerung Nachteile erfahren würden. Denn für etliche ausländische Wettbewerber fallen CO2-Bepreisung bzw. dadurch steigende Brenn- und Kraftstoffkosten weg. Die Lösung kommt in Form der sogenannten „Carbon Leakage Verordnung“: Wer durch die CO2-Steuer Nachteile auf dem internationalen Markt hat, erhält einen finanziellen Ausgleich. So will Deutschland das Abwandern von Unternehmen verhindern. Betroffene Unternehmen müssen jedoch nachweisen, dass sie über ein Energiemanagement-System verfügen und bereits daran arbeiten, ihre CO2-Emissionen zu verringern. Sie müssen die Vergünstigungen dann für die weitere Senkung ihres CO2-Ausstoßes einsetzen.
Werden meine Maßnahmen in den Klimaschutz gefördert?
Auf nationaler Ebene hat der Bund die Investitionen in den Klimaschutz durch eine Reihe umfassender, teilweise aktualisierter Förderprogramme und Zuschüsse unterstützt. Dazu zählen zum Beispiel die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) oder die Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft. Diese Programme konnten Sie entweder als Zuschuss über die BAFA oder als Kreditförderung über die KfW beantragen. Zusätzlich werden auch Kosten, die für Energieberatung anfallen, bezuschusst. Über den aktuellen Stand der Förderprogramme informieren wir, sobald diese abschließend festgelegt sind.
Welche Möglichkeiten können Unternehmen nutzen, wenn die Investitionskosten zu hoch sind?
Wer nicht investieren kann oder will, aber trotzdem moderne Effizienztechnologien zum Heizen von Produktions- und Lagerhallen einsetzen und damit die Zusatzkosten durch die CO2-Steuer senken will, ist mit HeizWerk gut beraten. Dieses Mietmodell ist wirtschaftlich gleich doppelt interessant – zum einen, weil für die Unternehmen weder Investitions- noch Abschreibungsaufwand entstehen. Zum anderen, weil bei der energetischen Sanierung von Bestandsanlagen die Energiekosteneinsparung durch die Effizienztechnologien meist deutlich höher ist als der Mietbetrag. Mit dem positiven Ergebnis, dass den Unternehmen nach der Modernisierung sogar Extra-Geld in der Kasse bleibt.
Fazit: Fangen Sie an, den CO2-Ausstoß Ihres Unternehmens zu reduzieren!
Auch wenn die CO2-Steuer die Preise nur langsam steigen lässt, sollten Sie nicht zu lange warten. Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre Einsparpotenziale und senken Sie gezielt CO2-Emissionen und Energieverbrauch. Gerade in Hallengebäuden verspricht eine Heizungsmodernisierung große Einsparmöglichkeiten. Rechnen Sie gerne mit unserem kostenlosen CO2-Rechner nach und erhalten Sie eine erste Einschätzung, wo und wie Sie noch reduzieren können!
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